EU-Recht April 2026 9 Minuten Lesezeit

ViDA — VAT in the Digital Age: Was 2026/2030 auf Steuerkanzleien zukommt

Während die deutsche E-Rechnungspflicht gerade erst anläuft, arbeitet Brüssel bereits an der nächsten Stufe: ViDA — VAT in the Digital Age. Die EU-Reform zielt darauf, das Mehrwertsteuersystem fit für die digitale Wirtschaft zu machen, Steuerbetrug einzudämmen und einheitliche Standards zwischen den Mitgliedstaaten zu schaffen. Für Steuerberater bedeutet das: nach 2025 wartet die nächste Welle — und sie ist größer.

Dieser Artikel ordnet ViDA ein: Was steckt dahinter, welche Fristen gelten, und was sollten Kanzleien jetzt schon planen, um 2030 nicht in Zugzwang zu kommen?

Worum geht es bei ViDA?

ViDA ist ein Reformpaket der EU-Kommission mit drei Hauptzielen:

Das Volumen, um das es geht, ist erheblich: Die EU schätzt die Mehrwertsteuer-Lücke (entgangene Einnahmen durch Betrug, Insolvenzen, Fehler) auf rund 89 Mrd. € pro Jahr. ViDA soll diesen Verlust massiv reduzieren — vor allem durch lückenlose, digitale Nachvollziehbarkeit.

Der Zeitplan: Schritt für Schritt bis 2030 (und darüber hinaus)

2025–2026
Erste Plattform-Regelungen: Schrittweise Einführung neuer Pflichten für Kurzzeitvermietung und Personenbeförderung über Plattformen. Plattformen werden teilweise zum Steuerschuldner.
2027
Erweiterte OSS-Regelungen: Das One-Stop-Shop-Verfahren wird ausgeweitet — mehr Konstellationen können über eine zentrale EU-Anlaufstelle abgerechnet werden, statt sich in jedem Land registrieren zu müssen.
2028–2029
Vorbereitung DRR: Mitgliedstaaten passen nationale Regeln an, einheitliche Datenformate werden etabliert. Kanzleien sollten bis hier ihre Systeme darauf ausgerichtet haben.
01.07.2030
Digital Reporting Requirements werden Pflicht: Grenzüberschreitende B2B-Umsätze müssen elektronisch in nahezu Echtzeit (innerhalb weniger Tage) an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Verbindliche EU-Norm: EN 16931.

Hinweis zum Zeitplan

ViDA wurde vom EU-Rat im März 2025 endgültig beschlossen. Die genauen Daten zur Umsetzung können sich durch nationale Anpassungen geringfügig verschieben — die Richtung ist aber unumkehrbar.

Säule 1: Digital Reporting Requirements (DRR)

Das technisch anspruchsvollste Element. Statt der bisherigen Zusammenfassenden Meldung (ZM) auf Quartals- oder Monatsbasis wird ab 2030 jede grenzüberschreitende B2B-Rechnung elektronisch und nahezu in Echtzeit gemeldet.

Was ändert sich konkret?

Was bedeutet das für deutsche Steuerkanzleien?

Selbst Kanzleien ohne nennenswertes Auslandsgeschäft sollten die Reform nicht ignorieren — viele KMU-Mandanten haben EU-weiten Wareneinkauf, beziehen Online-Dienstleistungen aus anderen EU-Staaten oder verkaufen über Marktplätze. Sobald ein einziger grenzüberschreitender B2B-Umsatz im Monat anfällt, greift DRR.

Säule 2: Plattform-Wirtschaft

Wenn ein Mandant eine Ferienwohnung über Airbnb vermietet oder Personenbeförderung über Uber/Bolt anbietet, war die mehrwertsteuerliche Behandlung bisher oft uneinheitlich. ViDA macht Schluss damit: Die Plattform wird in vielen Fällen zum fingierten Leistungserbringer und schuldet die Mehrwertsteuer selbst.

Folgen für die Beratung

Säule 3: Einheitliche EU-USt-Registrierung

Heute muss sich ein deutscher Online-Händler, der Lager in Polen und Tschechien hat, in beiden Ländern für die Mehrwertsteuer registrieren. Mit ViDA soll das deutlich einfacher werden:

Das ist die guten Nachrichten-Säule: weniger Bürokratie, weniger Anwaltskosten für mehrländrige Registrierungen, einfachere Compliance.

Was Kanzleien jetzt vorbereiten sollten

2030 klingt weit weg — ist es aber nicht. Wer 2030 ohne Drama umstellen will, braucht ab 2027/2028 die richtige Software-Architektur. Konkret:

1. Strukturierte Belegerfassung etablieren

Wer heute schon E-Rechnungen automatisch verarbeitet (XRechnung, ZUGFeRD), hat 80 % der Vorarbeit für DRR erledigt — die Datenfelder sind weitgehend deckungsgleich.

2. Lückenlose digitale Buchhaltung

DRR setzt voraus, dass Daten praktisch in Echtzeit verfügbar sind. Wer Belege noch in Stapeln zur Monats-Buchhaltung sammelt, wird das Tempo nicht halten können. Kontinuierliche Verarbeitung wird Standard.

3. Mandantenstruktur kennen

Welche Mandanten haben grenzüberschreitende EU-Umsätze? Welche nutzen Plattformen? Diese Übersicht sollte schon heute vorliegen — sie wird ab 2027 zur Pflicht-Grundlage für Beratung.

4. Software mit EU-Schnittstellen wählen

Bei der Software-Auswahl heute schon darauf achten: Kann das System EN-16931-konforme Datensätze erzeugen und an Finanzverwaltungen melden? Fehlt diese Fähigkeit, droht 2029/2030 ein Hard Switch.

5. Mandanten frühzeitig informieren

Vor allem KMU mit EU-Geschäft brauchen Vorlauf, um interne Prozesse anzupassen. Eine kurze Info-Mail noch 2026 — und ein Folge-Workshop 2028 — schafft Vertrauen und vermeidet Last-Minute-Stress.

ViDA und der deutsche Sonderweg

Deutschland ist mit der nationalen E-Rechnungspflicht (Wachstumschancengesetz) bereits einen Schritt voraus. Das ist im EU-Vergleich ein Vorteil — die deutsche Struktur ist bereits weitgehend ViDA-kompatibel. Andere Mitgliedstaaten müssen ihre Rechnungswesen-Infrastruktur erst schaffen.

Pragmatischer Blick

Für deutsche Kanzleien ist ViDA weniger ein Schock als eine konsequente Erweiterung dessen, was mit der E-Rechnungspflicht 2025–2028 ohnehin gefordert wird. Wer die deutschen Pflichten sauber umsetzt, hat das ViDA-Fundament in weiten Teilen mit erledigt.

Häufig gestellte Fragen

Gilt ViDA auch für rein deutsche B2B-Umsätze?

Die DRR-Pflicht ab 2030 betrifft grenzüberschreitende B2B-Umsätze. Innerdeutsche Umsätze unterliegen weiterhin den nationalen Regeln (Wachstumschancengesetz). Da diese aber ohnehin auf Echtzeit-Verarbeitung hinauslaufen, verschwimmt der Unterschied praktisch.

Was ändert sich für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer ohne USt-Pflicht sind von DRR weitgehend nicht betroffen. Wer aber über Plattformen hinzuverdient (Airbnb, Etsy, Vermittlungs-Apps), sollte mit dem Steuerberater klären, ob die geänderten Plattform-Regeln eine Neueinstufung erfordern.

Lohnt es sich, jetzt schon Software auszutauschen?

Wenn die aktuelle Lösung weder E-Rechnung verarbeitet noch eine klare Roadmap für DRR hat: ja, dann besser jetzt wechseln, statt 2029 unter Zeitdruck. Wenn die aktuelle Software ZUGFeRD/XRechnung sauber unterstützt und der Anbieter ViDA aktiv adressiert: abwarten und beobachten.

Wie SteuerSync Sie auf ViDA vorbereitet

SteuerSync setzt nativ auf den EU-Standard EN 16931 — das ist die gleiche Basis, auf der DRR ab 2030 aufbauen wird. XRechnung und ZUGFeRD werden bereits heute automatisch verarbeitet, jeder Beleg wird strukturiert in einem GoBD-konformen Archiv gespeichert. Wenn DRR 2030 scharf geschaltet wird, ist Ihre Datenbasis bereits in der richtigen Form. Updates und gesetzliche Anpassungen sind im Monatspreis enthalten — Sie müssen sich um die technische Umsetzung nicht kümmern.

„Wer heute auf strukturierte E-Rechnung umstellt, hat ViDA 2030 zu 80 % schon vorbereitet."

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